Das Sachverständigenprüfzertifikat ist ein Dokument einer zuständigen Organisation auf Grund eines Kundenantrags auf Sachverständigenprüfung der Produktqualität- und Menge (bei Durchführung einer Warenprüfung) oder des Herkunftslandes bei Ursprungsprüfung der Waren bzw. der darin verwendeten Materialien.
Die Ausstellung eines Zertifikats ist die abschließende Phase eines Sachverständigengutachtens. Das Zertifikat über ein Sachverständigengutachten ist eines der grundlegenden Dokumente, aus dem sich Ansprüche auf die Qualität der Waren, die Nichteinhaltung der Vertragsanforderungen bzw. die Warenmängel ableiten lassen. Das Zertifikat wird auch von nationalen und internationalen Schiedsgerichten als Beweismittel anerkannt. Das Zertifikat wird auf einem Rechenschaftsformular ausgestellt und besteht aus drei Teilen:
- Protokoll,
- Ermittlung,
- Abschließendes Gutachten eines Sachverständigen
Das Zertifikat wird vom Sachverständigen unterzeichnet und zusammen mit den Anhängen von einem Firmenstempel der Zertifizierungsorganisation bestätigt. Sämtliche Änderungen im Zertifikat müssen durch eine Unterschrift des Sachverständigen beglaubigt werden.
Zertifikat einer Warenexpertise (eines Warengutachtens)
Bei einer Warenprüfung soll das Zertifikat folgende Angaben enthalten:
- Prüfzeugnisnummer des Sachverständigen;
- Datum und Ort des Gutachtens;
- vollständiger Name des Sachverständigen und Name der Sachverständigenorganisation;
- Beschreibung des Gegenstandes eines Gutachtens (Warenbezeichnung, Menge usw.);
- Beschreibung (Spezifikation) des Kundenauftrags an den Sachverständigen.
- Name des Herstellers, des Lieferanten, des Versenders, des Empfängers;
- Name und Nummer der Versandpapiere und Transportmittel;
- Datum der Warenlieferung;
- Nutzungsbedingungen des Warenlagers;
- Beschreibung des Warensendungszustandes;
- Etikettierung auf der Warenverpackung und der Ware;
- Warenmenge, die für Labor- und andere Tests entnommen wurde;
- Beschreibung von Mängeln und Abweichungen;
- Gutachten des Sachverständigen.
Warenursprungzeugnis
Das Warenursprungszeugnis wird von einer Sachverständigenorganisation ausgestellt und enthält Angaben über die Herkunft der Rohzutaten (Rohmaterialien) und des Zubehörs, die Angaben und Daten der Lieferverträge für diese Rohmaterialien sowie die Auflistung wichtigster Produktionsprozesse des Herstellers.
Das Warenursprungszeugnis des Sachverständigen enthält ein Sachverständigengutachten über Produkte, die definitiv aus dem angegebenen Land stammen. Das Warenursprungszeugnis wird auf Grundlage des Prüfzeugnisses des Sachverständigen ausgestellt.
Die Bescheinigung über die Prüfung des Sachverständigen zur Bevollmächtigung der Ausstellung eines Warenursprungszeugnisses wird in Übereinstimmung mit den Verfahrensanweisungen für die Prüfung der Vorratshaltung durch die Sachverständigenorganisationen der HIK Russlands ausgestellt. (STO TPP 20 -01-97).